Günstiger Strom.
Sichere Gasversorgung.
Über uns
Willkommen bei Ihrem
Energieversorger der Zukunft
Wir sind ein modernes Unternehmen, das ganz Ihre individuellen Bedürfnisse im Blick behält. Egal, in welcher Lebenssituation Sie sich befinden, wir haben die passenden Strom- und Gastarife für Sie. Günstig, fair, verlässlich. Als Energieversorger sehen wir uns in der Verantwortung, gemeinsam mit Ihnen eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Daher bieten wir Ihnen vielfältige Möglichkeiten, Ihren CO2 Fußabdruck zu verkleinern und vollständig auf regenerative Energien umzusteigen. Und das zu attraktiven Tarifen, mit denen Sie Ihre Energiekosten spürbar reduzieren können. Mit mehr 20 Jahre Erfahrung am Energiemarkt wissen wir nicht nur, was unseren Kunden wichtig ist. Wir haben die passenden Strategien, um am Markt zum richtigen Zeitpunkt zu günstigen Konditionen einzukaufen. Ein Vorteil, der wir an unsere Kunden weitergeben.
Aktuell
Innovativ. Frisch. Nachhaltig.
Die sichere Versorgung mit verantwortungsvoller Energie ist eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zukunft. Dazu wollen wir unseren Beitrag leisten und täglich für unsere Kunden besser werden. Mit einer vertrauensvollen Beratung und digitalen Leistungen, die unseren Kunden maximale Flexibilität ermöglichen und völlige Transparenz garantieren.
Im Zuge der Digitalisierung und dem Neuaufbau eines leistungsstarken Kundenservices aktualisieren wir derzeit unseren Webauftritt. Der Zugang zu unserem neuen Kundenportal ist selbstverständlich uneingeschränkt möglich.
zum KundenportalIm Zuge der Digitalisierung und dem Neuaufbau eines leistungsstarken Kundenservices aktualisieren wir derzeit unseren Webauftritt. Der Zugang zu unserem neuen Kundenportal ist selbstverständlich uneingeschränkt möglich.
Unsere Produkte
Strom & Gas
Strom
Ob langfristige Preissicherheit, maximale Flexibilität oder Umweltschutz – egal worauf Sie besonderen Wert legen, XS Strom bietet Ihnen individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene Tarife – zu attraktiven Konditionen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Versorgung optimal gewährleistet ist.
Und das Beste: Wir kümmern uns um alles. Der Wechsel des Anbieters wird von uns schnell, zuverlässig und natürlich kostenfrei durchgeführt.
Strom Online bestellenUnd das Beste: Wir kümmern uns um alles. Der Wechsel des Anbieters wird von uns schnell, zuverlässig und natürlich kostenfrei durchgeführt.
Gas
Gerade in Verbindung mit erneuerbaren Energien und fortschrittlicher Technologie bleibt Gas für viele Jahre weiterhin unverzichtbar. Mit passenden Tarifen sorgt XS Gas dafür, dass ihre private Energieversorgung zu ihren individuellen Bedürfnisse und Ihrem Lebensstil passt.
Egal, ob Sie dauerhaft Heizkosten sparen möchten, Freiraum für Ihre Lebensplanung brauchen oder die Gewissheit langfristiger Preisstabilität schätzen.
Egal, ob Sie dauerhaft Heizkosten sparen möchten, Freiraum für Ihre Lebensplanung brauchen oder die Gewissheit langfristiger Preisstabilität schätzen.
individuell
Vom Anbieterwechsel über die geeignete Tarifauswahl bis hin zu Vertragsänderungen. XS Strom und XS Gas stehen an Ihrer Seite und beraten Sie fair zu Ihren Fragen rund um eine zeitgemäße Strom- und Gasversorgung. Gemeinsam planen wir Ihre intelligente, kostengünstige und nachhaltige Energieversorgung der Zukunft.
Kontakt
Sie haben Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne:
Info
Aktuelle Information für unsere Strom- & Gaskunden.
Die Strom- und Gaspreiskrise hat zu teilweise enormen finanziellen Belastungen geführt für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, hat die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen durchgeführt.
Mehr Informationen zur Strom- & Gaspreisbremse finden Sie hier:
Mehr Informationen zur Strom- & Gaspreisbremse finden Sie hier:
Die Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Strom- und Gaspreisbremse
Strompreisbremse: Das Wichtigste auf einen Blick
Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:
Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt.
Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
Für Kunden, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.
Gaspreisbremse: Das Wichtigste auf einen Blick
Bei Privathaushalten funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:
Für 80 % Ihres im September prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
Die Monate Januar und Februar werden im März rückwirkend verrechnet.
Information zur Dezember-Soforthilfe Erdgas für Privatkunden (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas):
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen, bzw. umgehend zurücküberwiesen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.
Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.
Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.
Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.
Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?
Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.
Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.
Uns ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.
Strom- und Gaspreisbremse
Strompreisbremse: Das Wichtigste auf einen Blick
Bei Privathaushalten und Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh funktioniert die Strompreisbremse wie folgt:
Für 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber liegende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 40 ct/kWh (brutto) liegt.
Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
Die Strompreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt. Die Monate Januar und Februar werden im März mit Ihrem Abschlag verrechnet.
Für Kunden, deren Stromverbrauch über 30.000 kWh liegt, gelten abweichende Regelungen.
Gaspreisbremse: Das Wichtigste auf einen Blick
Bei Privathaushalten funktioniert die Gaspreisbremse wie folgt:
Für 80 % Ihres im September prognostizierten Jahresverbrauchs zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto).
Für jede darüber hinausgehende Kilowattstunde zahlen Sie den festgelegten Arbeitspreis Ihres Tarifs.
Die Preisbremse greift nur, sofern Ihr vertraglicher Arbeitspreis über den 12 ct/kWh (brutto) liegt. Liegt der aktuelle Arbeitspreis darunter, zahlt man die günstigeren vertraglichen Konditionen.
Die Gaspreisbremse wird ab März 2023 bei Ihren monatlichen Abschlägen berücksichtigt.
Die Monate Januar und Februar werden im März rückwirkend verrechnet.
Information zur Dezember-Soforthilfe Erdgas für Privatkunden (gemäß § 2 Abs. 4 EWSG Gas):
Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.
Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.
Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen, bzw. umgehend zurücküberwiesen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energie-Kosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.
Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.
Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März geschieht.
Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.
Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.
Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.
Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?
Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.
Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.
Uns ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, mit unserer vorausschauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum geglättet. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Wir können die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.