XS Strom

Fragen und Antworten zu SEPA


Was ist SEPA und warum stellt XS Strom auf SEPA um?


SEPA bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area). Zum SEPA-Raum gehören 32 europäische Länder – neben den 27 EU-Mitgliedsstaaten auch Island, Norwegen, Liechtenstein, die Schweiz und Monaco.

Ab 1. Februar 2014 löst die SEPA-Überweisung das nationale Überweisungsverfahren in diesen Ländern ab. Sämtliche Zahlungsdienstleister dürfen aufgrund einer verbindlichen EU-Verordnung dann nur noch SEPA-Überweisungen anbieten. Gleiches gilt für Lastschriften. Daher ist XS Strom – wie auch alle anderen Unternehmen – gezwungen, spätestens bis zu o.g. Zeitpunkt alle Einzugsermächtigungen ihrer Kunden auf das SEPA-Verfahren umzustellen.

Wen betrifft SEPA?


Jede Privatperson und jedes Unternehmen mit einem Bankkonto ist von der Umstellung auf SEPA betroffen.

Welche SEPA-Zahlverfahren gibt es?


Es gibt die SEPA-Überweisung, die SEPA-Lastschrift und die SEPA-Kartenzahlung.

Ab wann tritt SEPA in Kraft?


Alle Zahlungen ab dem 1. Februar 2014 werden ausschließlich mit der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) und der internationalen Bankleitzahl BIC (Business Identifier Code) durch die Zahlungsdienstleister abgewickelt.

Was bedeutet SEPA für meine Zahlungen an XS Strom?

  • Das ändert sich für Sie, wenn Sie Abschlags- und Rechnungsbeträge im Lastschriftverfahren von uns einziehen lassen:
    Derzeit stellen wir die bei uns hinterlegten Kontodaten unserer Kunden auf IBAN und BIC um. Dies geschieht automatisch, Sie müssen hier nicht aktiv werden.
  • Das ändert sich für Sie, wenn Sie den Abschlags- und Rechnungsbetrag an uns überweisen:
    In Zukunft bedrucken wir den Zahlschein zu Ihrer Rechnung entsprechend mit IBAN und BIC. Wichtig bei Überweisungen ist, dass Sie ab 1. Februar 2014 nicht mehr die bisherige Bankverbindung aus Kontonummer und Bankleitzahl angeben, sondern ausschließlich unsere IBAN und BIC verwenden.

Was passiert mit bestehenden Daueraufträgen?


Bestehende Daueraufträge werden von Ihrer Bank automatisch umgestellt. Sie müssen hier nichts weiter unternehmen.

Wo finde ich meine IBAN und BIC?


Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“ oder „Kontodetails“ - je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.

Hinweis:
Sollten Sie über XS Strom sowohl Strom als auch Gas beziehen oder zu mehreren Lieferstellen einen Vertrag haben, achten Sie bitte unbedingt auf die zu verwendende IBAN und BIC – diese unterscheiden sich je Vertrag. Die Angaben finden Sie bspw. auf dem vorausgefüllten Überweisungsträger oder im Impressum der Rechnungen und Schreiben. Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen Ihnen unsere Service-Mitarbeiter gerne telefonisch zur Verfügung.


Was passiert, wenn ich mich bei der IBAN verschreibe?


Die IBAN wird durch eine zweistellige individuelle Prüfziffer abgesichert. Damit können Zahlendreher bei der IBAN erkannt werden. In diesem Fall werden Sie von Ihrem Zahlungsdienstleister informiert.

Wie werden Verrechnungsschecks im Zusammenhang mit der SEPA-Einführung behandelt?


Schecks sind nicht von der SEPA-Verordnung erfasst und damit außerhalb des Geltungsbereichs. Diese behalten daher weiterhin ihre Gültigkeit.

Was ist das SEPA-Lastschriftmandat?


Das SEPA-Lastschriftmandat ist mit der bislang bekannten Einzugsermächtigung gleichzusetzen. Im Unterschied zur bisherigen Einzugsermächtigung erteilen Sie mit dem SEPA-Mandat sowohl XS Strom als Zahlungsempfänger als auch Ihrer Bank (Zahlungsdienstleister) Ihre Zustimmung einen bestimmten Betrag vom Zahlungskonto einzuziehen.

Was ist die Mandatsreferenznummer?


Die Mandatsreferenznummer ist ein von XS Strom individuell vergebenes Kennzeichen für Ihre Einzugsermächtigung. Die Mandatsreferenznummer dient in Kombination mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des dem Lastschrifteinzug zugrunde liegenden Mandats.

Wo finde ich meine Mandatsreferenznummer?


Sie finden Ihre individuelle Mandatsreferenznummer im Verwendungszweck der jeweiligen Abbuchung.

Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?


Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang. Sie enthält einen zweistelligen ISO-Ländercode (DE für Deutschland), sowie eine ebenfalls zweistellige Prüfziffer. Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer finden Sie ebenfalls im Verwendungszweck der jeweiligen Abbuchung.

Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet:

Strom: DE35EDS00000438652 Gas: DE35EDG00000438652

Wo finde ich weiterführende Informationen zu SEPA?


Weitere Informationen zur Umstellung auf SEPA finden Sie unter www.sepadeutschland.de.

Was Sie zum
Wechseln benötigen

  1. Ihre Zählernummer
  2. Den Namen Ihres derzeitigen Stromanbieters
  3. Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter
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XS Strom jetzt auch aus 100% Wasserkraft

Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.

Teilnahmebedingungen am "Kunden werben Kunden" (KwK) Programm der Energy2day GmbH (E2D)

Teilnahme:
Voraussetzung, dass Sie am KwK Programm der E2D teilnehmen können ist, dass Sie ein aktiver Kunde der E2D sind. Sie nehmen am KwK Programm teil, indem Sie ein Produkt der E2D an Freunde, Familie, Bekannte usw. weiterempfehlen und es durch diese Empfehlung nachweisbar zu einer Stromversorgung durch die E2D kommt.

Wer kann geworben werden:
Geworben werden können alle Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Familienmitglieder, Kollegen oder Nachbarn, die ihren Wohnsitz bzw. Zählpunkt in unseren deutschen Versorgungsgebieten haben. Dies gilt nur für Neukunden, die nicht bereits in den letzten zwei Jahren als E2D Kunde registriert waren. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur an solche Personen Empfehlungen schreiben, die Sie persönlich kennen und die auch ein tatsächliches Interesse an einem Stromanbieterwechsel haben könnten.

Prämie für Werber und für Neukunden:
Die Prämie unterteilt sich in eine Gutschrift von 40 EUR auf das Kundenkonto für den Werber und einer zur Auswahl stehenden kostenlosen Zeitschrift. Dem geworbenen Neukunden wird die Zeitschrift 6 Monate kostenlos an seine Anschrift geliefert. Es handelt sich hierbei NICHT um ein Abonnement. Die Lieferung endet automatisch nach 6 Monaten. Eine Bargeldauszahlung ist in keinem Falle möglich. Schließt die von Ihnen geworbene Person zwei oder mehr Verträge ab, so erhalten Sie auch für jeden weiteren Vertrag Ihre Prämie. Die Gutschrift der Prämie und die Bereitstellung und Lieferung der Zeitschrift erfolgt erst mit Aufnahme der Energieversorgung und erster Abschlagszahlung des geworbenen Kunden. Die Vergabe der Prämie obliegt ausschließlich der E2D. Die Prämie ist nicht auf Dritte übertragbar und erfolgt ausschließlich auf das Kundenkonto des Werbers. Ferner behält sich die E2D das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Haftung:
E2D haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeleitete Bestellungen oder verspätete Lieferung sowie für etwaige Schwierigkeiten, die das Resultat der Energielieferung beeinflussen. Weiterhin wird keine Haftung für falsch eingegebene Registrierungsdaten übernommen. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie alle weiteren Angaben im Formular müssen korrekt sein.

Datenschutz:
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der E2D. Der Werber und die Geworbenen sind damit einverstanden, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Prämienversendung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten des Werbers und Geworbenen verpflichtet sich die E2D alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem Datenschutzgesetz) einzuhalten. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die E2D verpflichtet sich nur im Rahmen der Abwicklung der Prämienauszahlung Daten an Dritte Personen weiterzugeben.

Sonstiges:
E2D wird mit der Versendung der Prämie von allen Verpflichtungen entbunden. E2D behält sich vor, das "Kunden werben Kunden" Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden.


 

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Lieber Kunde,


auf Grund der aktuellen Situation am Strom- und Gas-Markt haben wir ein stark erhöhtes Telefon- und Bearbeitungsaufkommen.
Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Kundenbetreuung


Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

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