Fragen und Antworten1. Ich habe noch nie meinen Energielieferanten (Stromanbieter) gewechselt. Wer beliefert mich momentan überhaupt mit Strom?Wenn Sie sich bislang noch nicht für einen anderen Stromlieferanten entschieden haben, werden Sie vom so genannten örtlichen „Grundversorger“ mit Energie beliefert. Dieser muss alle Haushalte in einem bestimmten Netzgebiet mit Strom versorgen, die noch nicht zu einem anderen Lieferanten wie z. B. XS Strom gewechselt haben. Der Grundversorger ist für gewöhnlich der Versorger, der die meisten Haushalte innerhalb eines bestimmten Netzgebietes beliefert, z. B. die Stadtwerke.2. Was ist der Unterschied zwischen „Lieferant“ und „Verteilnetzbetreiber“?Der Lieferant, also XS Strom, ist ausschließlich für die Belieferung der Endkunden mit Energie zuständig. Der Verteilnetzbetreiber hingegen ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung, Wartung und Entstörung des Elektrizitätsnetzes.3. Kann ich überhaupt zu XS Strom wechseln?Selbstverständlich können und dürfen Sie das! Jede Entnahmestelle, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllt, kann sich den passenden Stromlieferanten aussuchen. Somit können auch Sie problemlos zu XS Strom wechseln. Sie müssen lediglich folgende Voraussetzungen erfüllen:
4. Wie kann ich einen Wechsel zu XS Strom vornehmen?Um zu XS Strom zu wechseln, müssen Sie lediglich unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen Ihres bisherigen Lieferanten das Auftragsformular von XS Strom ausfüllen. Alles weitere wie z. B. die Kündigung bei Ihrem Altlieferanten und den reibungslosen Übergang regeln wir für Sie.5. Sind bei einem Wechsel zu XS Strom technische Änderungen notwendig? Muss z. B. ein neuer Zähler installiert werden?Nein, technische Änderungen jeglicher Art sind bei einem Wechsel zu XS Strom nicht erforderlich. Der Umstieg ist für Sie somit ganz einfach. Auch vor Ort sind keinerlei Arbeiten notwendig. Der Zähler wird nur turnusgemäß vom Verteilnetzbetreiber oder durch ein vom Verteilnetzbetreiber beauftragtes Unternehmen abgelesen/ausgetauscht.6. Welche Änderungen sind nach dem Wechsel zu erwarten?Die turnusmäßige Ablesung Ihres Stromzählers übernimmt auch weiterhin der Verteilnetzbetreiber oder ein vom Verteilnetzbetreiber beauftragter Dienstleister. Lediglich Ihre Abrechnung erhalten Sie in Zukunft von XS Strom. Und: Für alle Tarif- und Vertragsfragen stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter in der Servicehotline gerne zur Verfügung.7. Entstehen mir durch den Wechsel zu XS Strom irgendwelche zusätzlichen Kosten?Der Wechsel zu XS Strom ist für Sie kostenlos. Wechselkosten fallen nicht an.8. Muss ich bei meinem bisherigen Lieferanten selbst kündigen?Nein, das erledigt XS Strom für Sie und kümmert sich um die Kündigung Ihres bisherigen Stromlieferanten.9. Welche Kündigungsfristen muss ich bei einem Wechsel zu XS Strom beachten?Es gelten die Vertragslaufzeiten des bisherigen Stromlieferanten. Für gewöhnlich sind diese Verträge mit einer Frist von ein bis drei Monaten, zum Vertragslaufzeitende kündbar. Werden Sie noch mit elektrischer Energie vom Grundversorger beliefert (siehe Frage 1), beträgt die Kündigungsfrist ca. einen Monat. Einzelheiten hinsichtlich der Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte den AGB Ihres bisherigen Stromversorgers.10. Kann es mir passieren, dass ich plötzlich ohne Strom dastehe?Nein! XS Strom sorgt für einen reibungslosen Übergang. Außerdem ist der örtliche Grundversorger immer verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern. Eine Unterbrechung der Stromversorgung in Folge eines Lieferantenwechsel ist somit nicht zu erwarten.11. An wen wende ich mich bei Problemen mit dem Stromzähler oder bei einem Stromausfall?Für auftretende Störungen technischer Art ist laut Gesetz der Verteilnetzbetreiber zuständig. Wenden Sie sich z. B. bei einem Stromausfall direkt an diesen, damit die Störung umgehend behoben werden kann. Die Kontaktdaten teilt Ihnen auch gerne unsere Hotline mit.12. Bekomme ich nach einem Wechsel die an meinen bisherigen Stromlieferanten bereits entrichteten Abschläge zurückerstattet?Nach einem Wechsel zu XS Strom erhalten Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung, in der die geleisteten Abschläge verrechnet werden. Verbleibendes Guthaben wird Ihnen dabei ausgezahlt bzw. noch ausstehende Beträge eingefordert.13. Muss ich meinen Vermieter über meinen Wechsel zu XS Strom informieren?Wenn Sie (wie in den meisten Fällen) selbst Vertragspartner mit Ihrem Stromlieferanten sind, müssen Sie Ihren Vermieter grundsätzlich nicht über den Lieferantenwechsel in Kenntnis setzen. Einzige Ausnahme: Falls Ihr Vermieter der Vertragspartner ist und einen Vertrag mit einem Stromlieferanten für Ihren Haushalt abgeschlossen hat, müssen Sie sich zuvor mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Anders ausgedrückt: Zahlen Sie Ihren Abschlag für Strom selbst an Ihren Stromlieferanten, ist keine Information an den Vermieter notwendig. Ist der Strom in Ihrer Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung enthalten, dann ist die Zustimmung Ihres Vermieters notwendig.14. Welche Angaben benötige ich für den Wechsel zu XS Strom?Für den Lieferauftrag benötigen wir von Ihnen neben Ihrer Unterschrift und dem gewünschten Umstellungstermin lediglich ein paar Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihrem bisherigen Stromlieferanten. Tipp: Die meisten Daten finden Sie problemlos auf der Abrechnung Ihres bisherigen Stromlieferanten, wie z. B.
15. Was passiert, wenn ich meinen Wohnort wechseln möchte?Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, können Sie in der Regel auch am neuen Wohnort Energie von XS Strom beziehen. Wenn bei Ihnen ein Umzug bevorsteht, rufen Sie einfach in unserer Kundenhotline an – wir klären dann alle notwendigen Schritte.16. Ich werde mit Gas beliefert. Kann ich dennoch zu XS Strom wechseln?Falls Sie Strom und Gas von verschiedenen Anbietern erhalten, ist ein Wechsel unproblematisch. Beziehen Sie Strom und Gas von demselben Anbieter, ist der Wechsel des Stromanbieters ebenfalls möglich – einzige Ausnahme: Für die Gas- und Strombelieferung besteht nur ein Vertrag. Wenn Sie hier unsicher sind, rufen Sie uns gerne an. Wir holen für Sie gerne die notwendige Auskunft bei Ihrem bisherigen Anbieter ein.17. Ich habe weitere Fragen.Unser kompetentes Service-Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie weitere Fragen zum Thema Energie und XS Strom haben. Sie erreichen uns über das praktische Kontaktformular oder telefonisch über die Hotline. |



Dieser Tarif beinhaltet 3 Monate Preisgarantie: Innerhalb dieser Zeit wird der Preis, auch wenn der Grundversorger erhöht, nicht angehoben (Bruttopreisgarantie). Gültig ab Belieferungsdatum.
Wir sind bis zu 2,5 Cent günstiger je verbrauchter kWh
Jede verbrauchte kWh ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zu 2,5 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers (dort 2 Wochen Kündigungsfrist).
Die endgültige Höhe Ihrer Abschlagszahlung ist abhängig von Ihrem tatsächlichen Vorjahresverbrauch, der uns erst von Ihrem Vorversorger mitgeteilt wird. Die Preisangaben verstehen sich inklusive aller Steuern und Abgaben (brutto), bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten und einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Der genannte Jahrespreis setzt sich aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis multipliziert mit Ihrem Jahresverbrauch zusammen.
Als Basis zur Berechnung dienen die Nettopreise (Grundpreis/Monat: 0 € und Arbeitspreis/kWh: ct.) plus 19% Mehrwertsteuer.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Der Treue-Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet.
Wir sind 1 Cent günstiger je verbrauchter kWh
Jede kWh ist bei Vertragsbeginn mindestens 1 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif des örtl. Grundversorgers. Die angegebene Preisersparnis gilt zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Während der gesamten Vertragsdauer sind wir jedoch immer günstiger als der allgemeine Tarif des örtlichen Grundversorgers.
XS Strom jetzt auch aus 100% Wasserkraft
Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.
Voraussichtliche Ersparnis
Diese setzt sich wie folgt zusammen:
Teilnahmebedingungen am "Kunden werben Kunden" (KwK) Programm der Energy2day GmbH (E2D)
Teilnahme:
Voraussetzung, dass Sie am KwK Programm der E2D teilnehmen können ist, dass Sie ein aktiver Kunde der E2D sind.
Sie nehmen am KwK Programm teil, indem Sie ein Produkt der E2D an Freunde, Familie, Bekannte usw. weiterempfehlen und es durch diese Empfehlung nachweisbar zu einer Stromversorgung durch die E2D kommt.
Wer kann geworben werden:
Geworben werden können alle Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Familienmitglieder, Kollegen oder Nachbarn, die ihren Wohnsitz bzw. Zählpunkt in unseren deutschen Versorgungsgebieten haben.
Dies gilt nur für Neukunden, die nicht bereits in den letzten zwei Jahren als E2D Kunde registriert waren.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur an solche Personen Empfehlungen schreiben, die Sie persönlich kennen und die auch ein tatsächliches Interesse an einem Stromanbieterwechsel haben könnten.
Prämie für Werber und für Neukunden:
Die Prämie unterteilt sich in eine Gutschrift von 40 EUR auf das Kundenkonto für den Werber und einer zur Auswahl stehenden kostenlosen Zeitschrift.
Dem geworbenen Neukunden wird die Zeitschrift 6 Monate kostenlos an seine Anschrift geliefert. Es handelt sich hierbei NICHT um ein Abonnement. Die Lieferung endet automatisch nach 6 Monaten.
Eine Bargeldauszahlung ist in keinem Falle möglich. Schließt die von Ihnen geworbene Person zwei oder mehr Verträge ab, so erhalten Sie auch für jeden weiteren Vertrag Ihre Prämie.
Die Gutschrift der Prämie und die Bereitstellung und Lieferung der Zeitschrift erfolgt erst mit Aufnahme der Energieversorgung und erster Abschlagszahlung des geworbenen Kunden.
Die Vergabe der Prämie obliegt ausschließlich der E2D. Die Prämie ist nicht auf Dritte übertragbar und erfolgt ausschließlich auf das Kundenkonto des Werbers.
Ferner behält sich die E2D das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angaben von Gründen abzulehnen.
Haftung:
E2D haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeleitete Bestellungen oder verspätete Lieferung sowie für etwaige Schwierigkeiten,
die das Resultat der Energielieferung beeinflussen. Weiterhin wird keine Haftung für falsch eingegebene Registrierungsdaten übernommen.
Die angegebene E-Mail-Adresse sowie alle weiteren Angaben im Formular müssen korrekt sein.
Datenschutz:
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der E2D. Der Werber und die Geworbenen sind damit einverstanden, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung
und Abwicklung der Prämienversendung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten des Werbers und Geworbenen verpflichtet sich die E2D
alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem Datenschutzgesetz) einzuhalten. Die Daten werden vertraulich behandelt.
Die E2D verpflichtet sich nur im Rahmen der Abwicklung der Prämienauszahlung Daten an Dritte Personen weiterzugeben.
Sonstiges:
E2D wird mit der Versendung der Prämie von allen Verpflichtungen entbunden. E2D behält sich vor, das "Kunden werben Kunden" Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung
und ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Bitte geben Sie hier Ihre 7-stellige Kundennummer ein z.B. 0001111
Achtung:
Sie müssen bereits Kunde von XS Strom sein. Ihre Kundennummer wird geprüft.
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate bei einer Kündigungsfrist von 6 Wochen.
Die Ersparnis beinhaltet alle Rabatte während der Laufzeit.