XS Strom

Fragen und Antworten


1. Wie funktioniert der Wechsel zu XS Gas?

Sie müssen lediglich das Online-Formular ausfüllen und absenden. Den Rest – auch die Kündigung bei Ihrem bisherigen Gasversorger – übernimmt XS Gas für Sie. Bitte kündigen Sie Ihren Altvertrag nicht selbst. Die Gasbelieferung durch XS Gas kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu Ihrem Widerrufsrecht und den für alle Gaslieferanten verbindlichen Regelungen zur Gasbelieferung frühestens zu Beginn des übernächsten Kalendermonats über-nommen werden, wenn zum Monatsletzten die Widerrufsfrist bereits ausgelaufen ist. Im Fall eines Neueinzugs ist die Anmeldung auch rückwirkend möglich (maximal 4 Wochen). Genauere Informationen rund um das Thema können Sie gerne bei unseren Mitarbeitern in unserer Interessentenhotline einholen.

2.Welche Angaben benötige ich bei einem Wechsel zu XS Gas?

Für Ihren Wechsel zu uns benötigen wir neben Ihrem Namen und der Gaslieferanschrift insbesondere Ihre Gaszählernummer und den Gasverbrauch des vergangenen Jahres. Alle Angaben finden Sie in der Regel auf Ihrer letzten Gasabrechnung. Für die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren halten Sie bitte auch Ihre Bankverbindung bereit.

3. Wie lange dauert der Wechsel zu XS Gas?

Die Gasbelieferung durch XS Gas kann unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen zu Ihrem Widerrufsrecht und den für alle Gaslieferanten verbindlichen Regelungen zur Gasbelieferung frühestens zu Beginn des übernächsten Kalendermonats übernommen werden, wenn zum Monatsletzten die Widerrufsfrist bereits ausgelaufen ist. Im Fall eines Neueinzugs ist die Anmeldung auch rückwirkend möglich (maximal 4 Wochen). Genauere Informationen können Sie gerne bei unseren Mitarbeitern in unserer Interessentenhotline erfragen. Entscheidend sind zudem die Kündigungsfristen, die Sie bei Ihrem bisherigen Lieferanten haben. Diese finden Sie in der Regel in den Tarifbestimmungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Ich wohne zur Miete. Kann ich auch zu XS Gas wechseln?

Wenn Sie eine Wohnung mit Gas-Etagenheizung beziehen, ist ein Wechsel zu uns problemlos möglich.

5. Kann ich auch dann als Mieter zu XS Gas wechseln, wenn das Haus mit einer zentralen Gasheizung für alle Mietparteien ausgerüstet ist?

In diesem Fall wird der Wärmeverbrauch in der Wohnung festgestellt und die Heizkosten über die Verbrauchsabrechnung umgelegt. Der Gaszähler ist somit nicht ausschließlich Ihnen zugeordnet und die Entscheidung über einen Lieferantenwechsel kann daher nicht durch Sie getroffen werden. Als Mieter können Sie aber auf Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter zugehen und auf die Möglichkeit des günstigen Bezugs von Gas durch XS Gas hinweisen.

6. Ist der Beginn der Belieferung genau vorhersagbar?

Unsere Mitarbeiter werden sich bemühen, Ihren Wunschtermin für die Übernahme der Belieferung einzuhalten. Bei der Umstellung sind wir jedoch sowohl von der Bestätigung Ihres bisherigen Lieferanten als auch der des örtlichen Netzbetreibers abhängig. Sobald uns diese Bestätigungen vorliegen, werden wir Sie über den Liefertermin schriftlich informieren. Durch die von der Bundesnetzagentur festgelegten Fristen im Anbieterwechsel kann dies unter Umständen auch erst wenige Tage vor Ihrem Lieferbeginn geschehen. Sollte es zu Verzögerungen kommen, halten wir Sie selbstverständlich informiert. In keinem Fall wird es jedoch zu einer Unterbrechung der Gasversorgung kommen.

7. Mein bisheriger Vertrag hat noch eine Restlaufzeit. Kann ich trotzdem wechseln?

Selbstverständlich können Sie uns Ihren Auftrag unabhängig von der Restlaufzeit Ihres bisherigen Vertrags bereits jetzt erteilen. Ihr Altlieferant wird dem Wechsel zu uns jedoch nur dann zustimmen, wenn Sie als Wechseltermin das Vertragsende Ihres bisherigen Vertrags angeben.

8. Mein bisheriger Anbieter hat seine Preise erhöht. Kann ich jetzt schneller wechseln?

Im Fall einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung. Dadurch können Sie Ihren Vertrag unabhängig von der Restlaufzeit vorzeitig kündigen. Nähere Informationen finden Sie meist in den Tarifbestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters.

9. Muss ich meinen bisherigen Vertrag selbst kündigen?

Nein, das erledigt XS Gas im Rahmen des Wechsels für Sie. Es kann sogar sein, dass Selbstkündigen zu Verzögerungen führt.

10. Entstehen mir durch den Wechsel zu XS Gas irgendwelche Kosten?

Der Wechsel zu XS Gas ist für Sie kostenlos. Wechselkosten fallen nicht an.

11. Müssen Änderungen am Gas-Hausanschluss vorgenommen werden?

Beim Wechsel des Gaslieferanten ist weder eine Änderung am Gas-Hausanschluss noch an der Installation am bzw. im Gebäude notwendig.

12. Muss ein neuer/anderer Gaszähler eingebaut werden?

Der Gaszähler ist Eigentum des Netzbetreibers oder Messdienstleisters und muss nicht auf Grund eines Lieferantenwechsels ausgetauscht werden. Ein Wechsel wäre nur aus eichrechtlichen Gründen notwendig.

13. Wo befindet sich der Gaszähler? Wo steht die Zählernummer?

Der Gaszähler befindet sich in der Regel im Eingangs- bzw. Flurbereich der Wohnung oder im Keller. Auskunft hierzu kann auch die Hausverwaltung oder der Hausmeister geben. Die Zählernummer befindet sich meist im Sichtfenster oder als Aufkleber am Gehäuse des Zählers oder natürlich auf der letzten Gasabrechnung. Meist ist die Gaszählernummer auch im Wohnungsübergabeprotokoll oder im Mietvertrag vermerkt.

14. Werden mir nach einem Wechsel die an den bisherigen Lieferanten bereits entrichteten Abschläge zurückerstattet?

Nach einem Wechsel zu XS Gas erhalten Sie von dem bisherigen Lieferanten eine Schlussrechnung, in der Ihre geleisteten Abschläge auf den Verbrauch bis zum Wechsel zu XS Gas angerechnet werden. Je nachdem, ob die Summe der geleisteten Abschläge höher oder niedriger als der Schlussrechnungsbetrag ist, wird das Guthaben von Ihrem bisherigen Lieferanten ausgezahlt oder eine Nachzahlung fällig. Bei allen Fragen zu Ihrer Schlussabrechnung wenden Sie sich bitte an Ihren bisherigen Anbieter.

15. Kann es passieren, dass ich plötzlich ohne Gas dastehe?

Nein! XS Gas sorgt für einen reibungslosen Übergang. Außerdem ist der örtliche Grundversorger immer verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern. Eine Unterbrechung der Gasversorgung in Folge des Lieferantenwechsels ist somit nicht zu erwarten.

17. Ich habe weitere Fragen.

Unser kompetentes Service-Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite, wenn Sie weitere Fragen zum Thema Energie und XS Gas haben. Sie erreichen uns über das praktische Kontaktformular oder telefonisch über die Hotline.


Was Sie zum
Wechseln benötigen

  1. Ihre Zählernummer
  2. Den Namen Ihres derzeitigen Stromanbieters
  3. Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter
  4. Ihre Bankverbindung

Ganz einfach wechseln

Hotline 0
(089) 70 80 99 88 10
E-Mail
Kontakt

XS Strom jetzt auch aus 100% Wasserkraft

Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.

Teilnahmebedingungen am "Kunden werben Kunden" (KwK) Programm der Energy2day GmbH (E2D)

Teilnahme:
Voraussetzung, dass Sie am KwK Programm der E2D teilnehmen können ist, dass Sie ein aktiver Kunde der E2D sind. Sie nehmen am KwK Programm teil, indem Sie ein Produkt der E2D an Freunde, Familie, Bekannte usw. weiterempfehlen und es durch diese Empfehlung nachweisbar zu einer Stromversorgung durch die E2D kommt.

Wer kann geworben werden:
Geworben werden können alle Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Familienmitglieder, Kollegen oder Nachbarn, die ihren Wohnsitz bzw. Zählpunkt in unseren deutschen Versorgungsgebieten haben. Dies gilt nur für Neukunden, die nicht bereits in den letzten zwei Jahren als E2D Kunde registriert waren. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur an solche Personen Empfehlungen schreiben, die Sie persönlich kennen und die auch ein tatsächliches Interesse an einem Stromanbieterwechsel haben könnten.

Prämie für Werber und für Neukunden:
Die Prämie unterteilt sich in eine Gutschrift von 40 EUR auf das Kundenkonto für den Werber und einer zur Auswahl stehenden kostenlosen Zeitschrift. Dem geworbenen Neukunden wird die Zeitschrift 6 Monate kostenlos an seine Anschrift geliefert. Es handelt sich hierbei NICHT um ein Abonnement. Die Lieferung endet automatisch nach 6 Monaten. Eine Bargeldauszahlung ist in keinem Falle möglich. Schließt die von Ihnen geworbene Person zwei oder mehr Verträge ab, so erhalten Sie auch für jeden weiteren Vertrag Ihre Prämie. Die Gutschrift der Prämie und die Bereitstellung und Lieferung der Zeitschrift erfolgt erst mit Aufnahme der Energieversorgung und erster Abschlagszahlung des geworbenen Kunden. Die Vergabe der Prämie obliegt ausschließlich der E2D. Die Prämie ist nicht auf Dritte übertragbar und erfolgt ausschließlich auf das Kundenkonto des Werbers. Ferner behält sich die E2D das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Haftung:
E2D haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeleitete Bestellungen oder verspätete Lieferung sowie für etwaige Schwierigkeiten, die das Resultat der Energielieferung beeinflussen. Weiterhin wird keine Haftung für falsch eingegebene Registrierungsdaten übernommen. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie alle weiteren Angaben im Formular müssen korrekt sein.

Datenschutz:
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der E2D. Der Werber und die Geworbenen sind damit einverstanden, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Prämienversendung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten des Werbers und Geworbenen verpflichtet sich die E2D alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem Datenschutzgesetz) einzuhalten. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die E2D verpflichtet sich nur im Rahmen der Abwicklung der Prämienauszahlung Daten an Dritte Personen weiterzugeben.

Sonstiges:
E2D wird mit der Versendung der Prämie von allen Verpflichtungen entbunden. E2D behält sich vor, das "Kunden werben Kunden" Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden.


 

E-Mail-Adresse des Empfängers*
Ihre E-Mail-Adresse*
Ihre Nachricht
Spam-Schutz*
*Pflichtfeld
Hinweis zum Datenschutz: Ihre E-Mail-Adresse und die E-Mail-Adresse des Empfängers werden ausschließlich zu Übertragungszwecken verwendet um den Adressanten über den Absender zu informieren.
X
Liebe Kundin,
Lieber Kunde,


auf Grund der aktuellen Situation am Strom- und Gas-Markt haben wir ein stark erhöhtes Telefon- und Bearbeitungsaufkommen.
Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Kundenbetreuung


Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

schließen