XS Strom

Wissenswertes zum Thema Strompreise


In unserer Service-Rubrik FAQ haben wir bereits die meisten Fragen unserer Kunden zum Thema „Energie“ und „Stromanbieter wechseln“ beantwortet. Alle, die es noch genauer wissen wollen und die sich mit „Strom“ eingehender befassen möchten, finden auf dieser Webseite interessante Informationen, Profi-Antworten und alles Wissenswerte zum Thema Strompreise.

1. Wie hoch ist der Grundpreis pro Monat?

Der Grundpreis (meist abgerechnet pro Monat) ist Bestandteil des Strompreises. Er ist abhängig von der benötigten Leistung und fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird. Es handelt sich dabei also um ein verbrauchsunabhängiges Entgelt, das von Ihrem örtlichen Grundversorger für die Strombelieferung erhoben wird. Bei einigen Lieferanten wird bei einem bestimmten Stromverbrauch pro Jahr kein Grundpreis mehr erhoben. Die Höhe des Grundpreises, den Sie bei XS Strom zahlen, ist identisch mit der Höhe des Grundpreises Ihres örtlichen Grundversorgers.

2. Wie hoch ist der Arbeitspreis pro Monat?

Der Arbeitspreis ist Bestandteil des Strompreises und zwar das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Cent pro Kilowattstunde. Er ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Tarif XSRegioKomfort mindestens 2 Cent günstiger und im Tarif SorglosRegioCent mindestens 1 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers (dort 2 Wochen Kündigungsfrist). Das heißt im Klartext: Mit XS Strom ist Sparen angesagt! Da die Höhe des Grundpreises bei XS Strom mit dem Ihres örtlichen Grundversorgers identisch ist, sparen Sie mit XS Strom also garantiert!

3. Kostet die Netznutzung extra?

Das Netznutzungsentgelt, als Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch die unterschiedlichen Netze, wird von den Netzbetreibern erhoben, die für den Ausbau, die Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind. Jeder, der das Netz nutzt, – gleichgültig ob Stromlieferant oder Stromkunde – ist zur Zahlung verpflichtet. Das Netznutzungsentgelt ist bei XS Strom bereits im Preis inbegriffen. Ihnen als Kunde von XS Strom wird also die Netznutzung nicht extra berechnet!

4. Kostet die Messung bzw. Ablesung extra?

Sie erhalten auch weiterhin eine Aufforderung zur Zählerstandsmeldung von Ihrem örtliche Stromnetzbetreiber oder von einem durch ihn beauftragter Dienstleister. Diese übernehmen auch die regelmäßige Ablesung Ihres Stromzählers wie gewohnt. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die in der Netznutzung enthalten ist. Von XS Strom erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist.

5. Wird zusätzlich eine Konzessionsabgabe erhoben?

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung von Wegerechten für Leitungen und Kabel der Netzbetreiber durch die Kommunen. Genauso wie Messung und Ablesung sind auch Konzessionsabgaben im Netznutzungsentgelt inbegriffen und werden Ihnen nicht separat berechnet. Von XS Strom erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist.

6. Gibt es Mehrkosten wegen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes?

Die KWK-Umlage wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-gesetz (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erhoben. Auch sie ist bereits im Netznutzungsentgelt enthalten. Bei XS Strom wird Ihnen deswegen auch nichts extra berechnet.

7. Wird die Stromsteuer extra berechnet?

Die Erhebung einer Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, ist begründet mit der Förderung von klimapolitischen Zielen und soll zusätzlich eine Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes erreichen. Sie ist bereits in unserem dennoch günstigen Arbeitspreis enthalten. Bei XS Strom wird Ihnen auch nichts extra berechnet.

8. Muss ich Vorkasse leisten oder Pakettarife bezahlen?

XS Strom vertraut den Kunden. Sie bezahlen nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben: Es werden somit keine Beträge für Vorkasse und/oder für Pakettarife erhoben.

Fazit:

Sie merken: Bei XS Strom sind alle Preisbestandteile für die Stromlieferung unter der Angabe von Arbeits- und Grundpreis enthalten. Eine Berücksichtigung von zusätzlichen Kostenbestandteilen entfällt. Sie als Kunde von XS Strom erhalten dadurch von uns ein faires, übersichtliches und transparentes Preisangebot, bei dem Sie mit unserer 1 Cent-Garantie gegenüber dem aktuellen allgemeinen Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers auf jeden Fall sparen können!

Hier alles auf einen Blick:

  • 1. Die Höhe des Grundpreises, den Sie bei XS Strom zahlen, ist identisch mit der Höhe des Grundpreises Ihres örtlichen Grundversorgers.
  • 2. Der Arbeitspreis pro verbrauchter kWh ist zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Tarif XSRegioKomfort mindestens 2 Cent günstiger und im Tarif XSRegioCent mindestens 1 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers (dort 2 Wochen Kündigungsfrist).
  • 3. Alle Preise von XS Strom beinhalten bereits die Beträge für Netznutzung, Konzessionsabgabe, Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und die Stromsteuer.
  • 4. XS Strom erhebt keine Vorkasse und arbeitet ohne Pakettarife. Sie zahlen nur das, was Sie tatsächlich verbrauchen – das ist ein faires Angebot!


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XS Strom jetzt auch aus 100% Wasserkraft

Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.

Teilnahmebedingungen am "Kunden werben Kunden" (KwK) Programm der Energy2day GmbH (E2D)

Teilnahme:
Voraussetzung, dass Sie am KwK Programm der E2D teilnehmen können ist, dass Sie ein aktiver Kunde der E2D sind. Sie nehmen am KwK Programm teil, indem Sie ein Produkt der E2D an Freunde, Familie, Bekannte usw. weiterempfehlen und es durch diese Empfehlung nachweisbar zu einer Stromversorgung durch die E2D kommt.

Wer kann geworben werden:
Geworben werden können alle Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Familienmitglieder, Kollegen oder Nachbarn, die ihren Wohnsitz bzw. Zählpunkt in unseren deutschen Versorgungsgebieten haben. Dies gilt nur für Neukunden, die nicht bereits in den letzten zwei Jahren als E2D Kunde registriert waren. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur an solche Personen Empfehlungen schreiben, die Sie persönlich kennen und die auch ein tatsächliches Interesse an einem Stromanbieterwechsel haben könnten.

Prämie für Werber und für Neukunden:
Die Prämie unterteilt sich in eine Gutschrift von 40 EUR auf das Kundenkonto für den Werber und einer zur Auswahl stehenden kostenlosen Zeitschrift. Dem geworbenen Neukunden wird die Zeitschrift 6 Monate kostenlos an seine Anschrift geliefert. Es handelt sich hierbei NICHT um ein Abonnement. Die Lieferung endet automatisch nach 6 Monaten. Eine Bargeldauszahlung ist in keinem Falle möglich. Schließt die von Ihnen geworbene Person zwei oder mehr Verträge ab, so erhalten Sie auch für jeden weiteren Vertrag Ihre Prämie. Die Gutschrift der Prämie und die Bereitstellung und Lieferung der Zeitschrift erfolgt erst mit Aufnahme der Energieversorgung und erster Abschlagszahlung des geworbenen Kunden. Die Vergabe der Prämie obliegt ausschließlich der E2D. Die Prämie ist nicht auf Dritte übertragbar und erfolgt ausschließlich auf das Kundenkonto des Werbers. Ferner behält sich die E2D das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Haftung:
E2D haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeleitete Bestellungen oder verspätete Lieferung sowie für etwaige Schwierigkeiten, die das Resultat der Energielieferung beeinflussen. Weiterhin wird keine Haftung für falsch eingegebene Registrierungsdaten übernommen. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie alle weiteren Angaben im Formular müssen korrekt sein.

Datenschutz:
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der E2D. Der Werber und die Geworbenen sind damit einverstanden, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Prämienversendung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten des Werbers und Geworbenen verpflichtet sich die E2D alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem Datenschutzgesetz) einzuhalten. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die E2D verpflichtet sich nur im Rahmen der Abwicklung der Prämienauszahlung Daten an Dritte Personen weiterzugeben.

Sonstiges:
E2D wird mit der Versendung der Prämie von allen Verpflichtungen entbunden. E2D behält sich vor, das "Kunden werben Kunden" Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden.


 

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Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

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Ihre Kundenbetreuung


Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

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