XS Strom

Wissenswertes zum Thema Gaspreise


In unserer Service-Rubrik FAQ haben wir bereits die meisten Fragen unserer Kunden zum Thema „Energie“ und „Gasanbieter wechseln“ beantwortet. Alle, die es noch genauer wissen wollen und die sich mit „Gas“ eingehender befassen möchten, finden auf dieser Webseite interessante Informationen, Profi-Antworten und alles Wissenswerte zum Thema Gaspreise.

1. Wie hoch ist der Grundpreis pro Monat?

Der Grundpreis (meist abgerechnet pro Monat) ist Bestandteil des Gaspreises. Er ist abhängig von der benötigten Leistung und fällt auch dann an, wenn kein Gas bezogen wird. Es handelt sich dabei also um ein verbrauchsunabhängiges Entgelt, das von Ihrem örtlichen Grundversorger für die Gasbelieferung erhoben wird. Die Höhe des Grundpreises, den Sie bei XS Gas zahlen, ist identisch mit der Höhe des Grundpreises Ihres örtlichen Grundversorgers.

2. Wie hoch ist der Arbeitspreis pro Monat?

Der Arbeitspreis ist der Preis für eine Kilowattstunde bzw. einen Kubikmeter Gas. Der Arbeitspreis ist im Gegensatz zum Grundpreis verbrauchsabhängig.
Bei XS Gas ist der Arbeitspreis pro verbrauchter kWh bei Vertragsbeginn garantiert günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers. Die genaue Preisdifferenz ist gebietsabhängig. Das heißt im Klartext: Mit XS Gas ist Sparen angesagt!

3. Kostet die Netznutzung extra?

Das Netznutzungsentgelt, als Entgelt für den Transport und die Verteilung von Erdgas durch die unterschiedlichen Netze, wird von den Netzbetreibern erhoben, die für den Ausbau, die Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind. Jeder, der das Netz nutzt, – gleichgültig ob Gaslieferant oder Gaskunde – ist zur Zahlung verpflichtet. Das Netznutzungsentgelt ist bei XS Gas bereits im Preis inbegriffen. Ihnen als Kunde von XS Gas wird also die Netznutzung nicht extra berechnet!

4. Kostet die Messung bzw. Ablesung extra?

Sie erhalten auch weiterhin eine Aufforderung zur Zählerstandsmeldung von Ihrem örtlichen Gasnetzbetreiber oder von einem durch ihn beauftragten Dienstleister. Diese übernehmen auch die regelmäßige Ablesung Ihres Gaszählers wie gewohnt. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die in der Netznutzung enthalten ist. Von XS Gas erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist.

5. Wird zusätzlich eine Konzessionsabgabe erhoben?

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung von Wegerechten für Leitungen und Kabel der Gasnetzbetreiber durch die Kommunen. Genauso wie Messung und Ablesung sind auch Konzessionsabgaben im Netznutzungsentgelt inbegriffen und werden Ihnen nicht separat berechnet. Von XS Gas erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist.

6. Wird die Erdgassteuer extra berechnet?

Die Erdgassteuer fällt seit dem Jahre 2006 unter das Energiesteuergesetz, in dem alle Besteuerungen von Energieerzeugnissen geregelt sind. Die Erdgassteuer ist bereits in unserem günstigen Arbeitspreis enthalten. Bei XS Gas wird Ihnen auch nichts extra berechnet.

7. Muss ich Vorkasse leisten oder Pakettarife bezahlen?

XS Gas vertraut den Kunden. Sie bezahlen nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben: Es werden somit keine Beträge für Vorkasse und/oder für Pakettarife erhoben.

Fazit:


Sie merken: Bei XS Gas sind alle Preisbestandteile für die Gaslieferung unter der Angabe von Arbeits- und Grundpreis enthalten. Eine Berücksichtigung von zusätzlichen Kostenbestandteilen entfällt. Sie als Kunde von XS Gas erhalten dadurch von uns ein faires, übersichtliches und transparentes Preisangebot, bei dem Sie gegenüber dem derzeitigen allgemeinen Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers auf jeden Fall sparen können!

Hier alles auf einen Blick:

  • 1. Die Höhe des Grundpreises, den Sie bei XS Gas zahlen, ist identisch mit der Höhe des Grundpreises Ihres örtlichen Grundversorgers.
  • 2. Der Arbeitspreis pro verbrauchter kWh ist bei XS Gas bei Vertragsbeginn garantiert günstiger als der derzeitige allgemeine Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers. Die ersten 3 Monate haben Sie sogar eine Brutto-Preisgarantie.
  • 3. Alle Preise von XS Gas beinhalten bereits die Beträge für Netznutzung, Konzessionsabgabe und die Erdgassteuer.
  • 4. XS Gas erhebt keine Vorkasse und arbeitet ohne Pakettarife. Sie zahlen nur das, was Sie tatsächlich verbrauchen – das ist ein faires Angebot!


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XS Strom jetzt auch aus 100% Wasserkraft

Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.

Teilnahmebedingungen am "Kunden werben Kunden" (KwK) Programm der Energy2day GmbH (E2D)

Teilnahme:
Voraussetzung, dass Sie am KwK Programm der E2D teilnehmen können ist, dass Sie ein aktiver Kunde der E2D sind. Sie nehmen am KwK Programm teil, indem Sie ein Produkt der E2D an Freunde, Familie, Bekannte usw. weiterempfehlen und es durch diese Empfehlung nachweisbar zu einer Stromversorgung durch die E2D kommt.

Wer kann geworben werden:
Geworben werden können alle Ihre Freunde, Bekannte, Verwandte, Familienmitglieder, Kollegen oder Nachbarn, die ihren Wohnsitz bzw. Zählpunkt in unseren deutschen Versorgungsgebieten haben. Dies gilt nur für Neukunden, die nicht bereits in den letzten zwei Jahren als E2D Kunde registriert waren. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur an solche Personen Empfehlungen schreiben, die Sie persönlich kennen und die auch ein tatsächliches Interesse an einem Stromanbieterwechsel haben könnten.

Prämie für Werber und für Neukunden:
Die Prämie unterteilt sich in eine Gutschrift von 40 EUR auf das Kundenkonto für den Werber und einer zur Auswahl stehenden kostenlosen Zeitschrift. Dem geworbenen Neukunden wird die Zeitschrift 6 Monate kostenlos an seine Anschrift geliefert. Es handelt sich hierbei NICHT um ein Abonnement. Die Lieferung endet automatisch nach 6 Monaten. Eine Bargeldauszahlung ist in keinem Falle möglich. Schließt die von Ihnen geworbene Person zwei oder mehr Verträge ab, so erhalten Sie auch für jeden weiteren Vertrag Ihre Prämie. Die Gutschrift der Prämie und die Bereitstellung und Lieferung der Zeitschrift erfolgt erst mit Aufnahme der Energieversorgung und erster Abschlagszahlung des geworbenen Kunden. Die Vergabe der Prämie obliegt ausschließlich der E2D. Die Prämie ist nicht auf Dritte übertragbar und erfolgt ausschließlich auf das Kundenkonto des Werbers. Ferner behält sich die E2D das Recht vor, den Vertragsschluss mit einer geworbenen Person ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

Haftung:
E2D haftet weder für eine fehlerhafte Übermittlung noch für den Verlust von Daten, für fehlgeleitete Bestellungen oder verspätete Lieferung sowie für etwaige Schwierigkeiten, die das Resultat der Energielieferung beeinflussen. Weiterhin wird keine Haftung für falsch eingegebene Registrierungsdaten übernommen. Die angegebene E-Mail-Adresse sowie alle weiteren Angaben im Formular müssen korrekt sein.

Datenschutz:
Es gelten die Datenschutzbestimmungen der E2D. Der Werber und die Geworbenen sind damit einverstanden, dass die persönlichen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Prämienversendung erhoben, gespeichert und genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten des Werbers und Geworbenen verpflichtet sich die E2D alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere nach dem Datenschutzgesetz) einzuhalten. Die Daten werden vertraulich behandelt. Die E2D verpflichtet sich nur im Rahmen der Abwicklung der Prämienauszahlung Daten an Dritte Personen weiterzugeben.

Sonstiges:
E2D wird mit der Versendung der Prämie von allen Verpflichtungen entbunden. E2D behält sich vor, das "Kunden werben Kunden" Programm zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu beenden.


 

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Wir versprechen Ihnen, dass Ihre Anliegen trotz allem schnellstmöglich bearbeitet werden und wir Sie umgehend postalisch oder per E-Mail informieren.

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Ihre Kundenbetreuung


Hinweis zum Wegfall der EEG-Umlage
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ihrem bestehenden Stromvertrag, den Wegfall der EEG-Umlage ab 01.07.2022 berücksichtigt haben. Hierzu ist kein separates Schreiben erforderlich.

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