FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kundenportal

Wie kann ich mich im Kundenportal anlegen?
Registrieren Sie sich im Kundenportal mit Ihrer E-Mail Adresse und ordnen Sie Ihren Vertrag dem Kundenkonto zu. Bitte beachten Sie, dass Ihr Vertrag erst dann zugeordnet werden kann, wenn Ihr Zähler bei uns in Belieferung ist. Sie können dann alle Ihre Verträge bei uns mit einem einzigen Account verwalten.
Ich habe mehr als einen Vertrag. Kann ich alle in einem Portalzugang zusammenfassen?
Kein Problem. Sie können im Kundenportal alles Ihre Verträge einem einzigen Portalzugang zuordnen. Sie können auch die Zugänge Ihrer Angehörigen verwalten.
Ich kann mich im Portal anmelden, sehe aber meinen Zähler nicht?
Das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass Ihr Zähler noch nicht in Belieferung bei uns ist. Das kann ein paar Tage dauern und wird Ihnen mitgeteilt werden. Sollten Sie Ihren Zähler weiterhin nicht zuordnen können, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Kann ich meinen Vertrag im Kundenportal kündigen?
Ja, Sie können jederzeit Ihren Vertrag im Kundenportal unter "Meine Verträge" kündigen. Außerdem können Sie das Kündigungsformular auf der Webseite verwenden.
Kann ich meinen Abschlag im Kundenportal ändern?
Ja, Sie können jederzeit Ihren Abschlag in einem kalkulierten Rahmen im Kundenportal ändern. Sollten größere Abweichungen auftreten, bitten wir Sie um Angabe des aktuellen Zählerstandes, um Sie vor zu niedrigem Abschlag und hohen Nachzahlungen zu schützen.
Kann ich im Kundenportal den Abschlagsplan einsehen?
Ja, unter dem Menüpunkt "Meine Abschläge" im Kundenportal können jederzeit die Abschläge der kommenden Monate bis zur nächsten Turnusrechnung (Jahresverbrauchsrechnung) eingesehen werden.
Kann ich meinen Zahlweg im Kundenportal ändern?
Sie haben die Wahl zwischen Überweisung und Bankeinzug. Bitte stellen Sie bei Überweisung sicher, dass Sie von uns Ihre persönliche IBAN mitgeteilt bekommen haben und die Zahlungseingänge pünktlich auf dem Konto erfolgen. Ihren Zahlweg können Sie im Kundenportal ändern.
Kann ich meine Vertragsdaten im Kundenportal ansehen?
Ja, unter "Meine Verträge" im Kundenportal können Sie jederzeit die Vertragsbindung, die Kündigungsfrist und das Datum der automatischen Verlängerung einsehen.
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Vertragsabschluss und Neukunden

Kann es beim Wechsel auch zu Stromausfällen kommen?
Nein, Grundversorger sind verpflichtet, Haushalte im jeweiligen Gebiet zu beliefern. Das ist gesetzlich geregelt und gilt selbstverständlich auch nach Ihrer Kündigung bei jedem beliebigen bisherigen Anbieter.
Ich habe noch nie meinen Energielieferanten gewechselt. Wer beliefert mich momentan überhaupt mit Strom oder Gas?
Wenn Sie sich bislang noch nicht für einen anderen Strom- bzw. Gaslieferanten entschieden haben, werden Sie durch die sogenannte "Grundversorgung" mit Energie beliefert. Das übernimmt das örtliche Versorgungsunternehmen, welches in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt. Dies ist üblicherweise das örtliche Stadtwerk oder der Regional- bzw. Überlandversorger.
Mein bisheriger Anbieter hat seine Preise erhöht. Kann ich jetzt schneller wechseln?
Im Fall einer Preiserhöhung haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Sonderkündigungsrecht ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung. Dadurch können Sie Ihren Vertrag unabhängig von der Restlaufzeit vorzeitig kündigen. Nähere Informationen finden Sie meist in den Tarifbestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres bisherigen Anbieters.
Wie kann ich meinen Vertrag verlängern oder kündigen?
Ganz formlos und so, wie es für Sie am einfachsten ist: Online über unser Kündigungsformular, im Kundenportal, per E-Mail, mit der Post oder natürlich auch telefonisch über unsere Service-Rufnummer.
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Zahlungserinnerungen und Mahnung

Ich habe eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung erhalten. Was muss ich tun?
Sie haben für fällige Positionen die Zahlungsfrist überschritten. Wir haben Sie kontaktiert, um Sie darauf aufmerksam zu machen. Bitte begleichen Sie den Betrag umgehend über die im Schreiben genannte IBAN oder erteilen Sie uns ein Lastschriftmandat zum Einzug der Forderung. So vermeiden Sie weitere Mahngebühren, die Kündigung Ihres Liefervertrags und Sperrung Ihres Anschlusses.
Was ist der Unterschied zwischen einer Mahnung und einer Zahlungserinnerung?
Wenn Sie die Zahlungsfrist einer Position überschreiben, machen wir Sie darauf mit einer Zahlungserinnerung aufmerksam. Dies ist ein freundlicher Hinweis, der für Sie kostenlos bleibt. Verzeichnen wir auch nach der Zahlungserinnerung keinen Zahlungseingang, erhalten Sie eine erste Mahnung. Hiermit sind Mahngebühren verbunden.
Ich verstehe die angemahnten Positionen in meinem Mahnschreiben nicht.
Wir schlüsseln in den Mahnschreiben detailliert auf, wie sich die Forderung zusammensetzt. Neben fälligen Rechnungen sind auch offene monatliche Abschläge aufgeführt. Sollte der offene Saldo Fragen aufwerfen, hilft Ihnen gerne unsere Kundenbetreuung weiter.
Ich habe eine Mahnung erhalten, obwohl ich den Betrag bereits bezahlt habe.
Spätestens am Tag der Fälligkeit muss Ihre Zahlung auf unserem Konto eingehen. Andernfalls erhalten Sie eine Mahnung. Sollte Sie in der Zwischenzeit den Betrag jedoch bereits beglichen haben, erfolgt kein weiteres Mahnschreiben. Sie müssen nichts weiter unternehmen. Unser Tipp: Mit einem SEPA-Lastschriftmandat sorgen Sie für termingerechte Zahlungen, da wir die Beträge automatisch und fristgemäß von Ihrem Konto einziehen.
Bis wann muss ich den angemahnten Betrag begleichen?
Sie finden im Mahnschreiben ein Zahlungsziel. Bitte begleichen Sie bis spätestens zu diesem Termin die offene Positionen und berücksichtigen Sie auch die für Banken notwendige Zeit zur Verbuchung des Zahlungsvorgangs. Stellen Sie zur korrekten Zuordnung der Zahlung sicher, dass Sie den genauen Betrag auf die im Schreiben genannte IBAN überweisen.
Welche Daten muss ich bei der Überweisung angeben?
Nur bei einer korrekten Überweisung können wir Ihren Zahlungseingang rechtzeitig verbuchen und damit weitere Mahnschreiben und -gebühren verhindern. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Sie Ihre Überweisung auf die korrekte IBAN tätigen. Diese ist im Mahnschreiben aufgeführt. Wir können Sie über diese IBAN eindeutig identifizieren. Darüber hinaus ist die Angabe eines Verwendungszwecks nicht erforderlich. Wichtig ist jedoch, dass Sie genau den Betrag überweisen, der auf dem Mahnschreiben angegeben ist.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Bei Nichtzahlung durchlaufen Sie die festgelegten Schritte unseres Mahnlaufs. Damit sind stetig steigende Mahngebühren verbunden. In Konsequenz werden wir Ihre Energieversorgung unterbrechen und das Vertragsverhältnis beendigen. Bitte melden Sie sich daher umgehend bei Zahlungsschwierigkeiten.
Ich kann die offenen Positionen nicht begleichen. Was kann ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall umgehend. So können wir uns gemeinsam um eine Lösung bemühen. In vielen Fällen können wir Ihnen eine Ratenzahlungsvereinbarung anbieten, bei der Sie den Betrag über mehrere Monate hinweg begleichen können.
Ist die Höhe der entstehenden Mahngebühren rechtlich festgelegt?
Die Höhe der Mahngebühren richten sich nach gesetzlichen Vorgaben. Wir überprüfen unsere Mahngebühren regelmäßig auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen.
Ich habe ein Schreiben von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassounternehmen erhalten. Was passiert jetzt?
Weil Sie mehreren Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen sind, haben wir den Vorgang an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen abgegeben. Wenden Sie sich bitte künftig direkt an den Absender des jeweiligen Schreibens.
Wo kann ich mich über Fälligkeiten und offene Beträge selbst informieren?
Sie können sich jederzeit im Kundenportal über aktuelle Fälligkeiten informieren. Hier können Sie auch die Höhe des monatlichen Abschlags ändern.
Wie kann ich eine Mahnung verhindern?
Mit einem SEPA-Lastschriftmandat können wir fällige Beträge bequem von Ihrem Konto einziehen. So vermeiden Sie automatisch Zahlungsrückstände und etwaige Mahngebühren. Ein Lastschriftmandat können Sie über das Kundenportal oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung erteilen
Wo erteile ich ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung meiner offenen Positionen?
Ein Lastschriftmandat können Sie über das Kundenportal oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung erteilen. Sobald das Mandat erteilt ist, buchen wir fällige Beträge bequem von Ihrem Konto ab. Sie vermeiden so automatisch Zahlungsrückstände und etwaige Mahngebühren.
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Preis

Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis ist Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises und damit im monatlichen Abschlag anteilig enthalten. Er ist abhängig von der benötigten Leistung und fällt auch dann an, wenn kein Strom bzw. Gas bezogen wird. Es handelt sich dabei also um ein verbrauchsunabhängiges Entgelt, das für die Strom- bzw. Gasbelieferung erhoben wird.
Was ist der Arbeitspreis?
Der Arbeitspreis ist Bestandteil des Strom- bzw. Gaspreises und damit im monatlichen Abschlag anteilig enthalten. Er gibt die Kosten an, die durch jede verbrauchte Kilowattstunde Strom bzw. Gas anfallen. Er setzt sich aus Beschaffungskosten, Netzentgelten, Konzessionsabgaben, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen.
Kostet die Netznutzung extra?
Das Netznutzungsentgelt, als Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch die unterschiedlichen Netze, wird von den Netzbetreibern erhoben, die für den Ausbau, die Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind. Jeder, der das Netz nutzt, - gleichgültig ob Stromlieferant oder Stromkunde - ist zur Zahlung verpflichtet. Das Netznutzungsentgelt ist bereits in unseren Preisen inbegriffen. Ihnen als Kunde wird also die Netznutzung nicht extra berechnet!
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Abschlag

Was ist eine Abschlagszahlung?
Was ist eine Abschlagszahlung?
Ihre monatliche Abschlagszahlung berechnen wir auf Basis Ihres voraussichtlichen Jahresverbrauchs für Strom und/oder Erdgas sowie der aktuell geltenden Energiekosten. Grundlage zur Berechnung ist stets Ihr realer Verbrauch im Vorjahr.
Zu einem festgelegten Termin werden einmal im Jahr die von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen mit Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch verrechnet. Haben Sie weniger Energie verbraucht, erhalten Sie auf die nächste Abschlagszahlung eine Gutschrift. Lag Ihr Verbrauch höher, berechnen wir eine Nachzahlung.
Wie berechnen wir Ihren Abschlag?
Ihre Abschlagszahlung errechnet sich aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom und/oder Erdgas sowie den aktuellen Energiekosten wie Netzentgelt, Steuern und staatlichen Umlagen. Die Schätzung des erwartbaren Verbrauchs erfolgt auf Basis Ihres realen Verbrauchs im Vorjahr.
Ihre geschätzten Jahreskosten teilen wir in der Regel in zwölf monatliche Teilzahlungen. Mit der Jahresrechnung werden Ihre so geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch verrechnet.
Erhalte ich eine Rechnung für meine Abschlagszahlung?
Ihr monatlicher Abschlag basiert auf Ihrem geschätzten Jahresverbrauch, sie erhalten dafür keine Rechnung. Detaillierte Rechnungen erhalten Sie alle zwölf Monate.
Kann ich die Zahlung für meinen Abschlag anpassen?
Ihre Abschlagszahlung können Sie beliebig oft erhöhen. Das ist dann sinnvoll, wenn Sie einen höheren Energieverbrauch erwarten. Einmal pro Abrechnungsperiode können Sie Ihre Abschlagszahlung auch senken.
Sie denken, dass unser errechneter Abschlag nicht mehr Ihrem wahren Verbrauch entspricht? Gerne prüfen wir Ihren Abschlag und passen ihn Ihrem realen Verbrauch an.
Sie können Ihren Abschlag auch bequem in festgelegten Grenzen im Kundenportal anpassen.
Wie lese ich meinen Stromzähler ab?
Neben Ihren persönlichen Daten, wie beispielsweise der Vertragskontonummer, übermitteln Sie uns bitte folgende Werte:

  • Datum der Ablesung
  • Zählerstand in Kilowattstunden ohne Nachkommastelle
  • Zählernummer des Stromzählers

Bitte übermitteln Sie uns beim Zählerstand nur die Stellen vor dem Komma, also die Zahl außerhalb des rot eingerahmten Bereichs am Zähler. Die Nachkommastellen benötigen wir nicht.
Ihre Zählernummer finden Sie ganz einfach auf Ihrer letzten Stromrechnung. Sie können sie aber auch direkt am Strommessgerät ablesen: Die Nummer befindet sich in der Regel in unmittelbarer Nähe des Strichcodes, der auf dem Gerät angebracht ist.
Gerne können sie Ihren Zählerstand auch über das Kundenportal mitteilen.

Kostet die Messung bzw. Ablesung extra?
Sie erhalten auch weiterhin eine Aufforderung zur Zählerstandsmeldung von Ihrem örtlichen Stromnetzbetreiber oder von einem durch ihn beauftragter Dienstleister. Diese übernehmen auch die regelmäßige Ablesung Ihres Stromzählers wie gewohnt. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die in der Netznutzung enthalten ist. Von uns erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist und zahlen somit nicht extra.
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Umzug

Was passiert, wenn ich meinen Wohnort wechseln möchte?
Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, können Sie in der Regel auch am neuen Wohnort Energie von uns beziehen. Sobald bei Ihnen ein Umzug bevorsteht, rufen Sie einfach in unserer Kundenhotline an - wir klären dann alle notwendigen Schritte. Ihren Umzug können Sie auch über das Kundenportal melden.
Mein Umzug steht kurz bevor. Was muss ich unternehmen?
Sobald Ihr Umzugstermin feststeht, teilen Sie uns bitte Ihre neuen Daten mit. Dies betrifft nicht nur die neue Adresse und Telefonnummer, sondern auch Ihre neue Zählernummer. Wenn Sie auch nach Ihrem Umzug weiterhin von uns mit Energie versorgt werden möchten, kümmern wir uns gerne darum, dass Sie an Ihrem neuen Wohnort schnellstmöglich günstigen Strom und Gas beziehen können.
Muss ich meinen Vermieter über meinen Wechsel informieren?
Wenn Sie (wie in den meisten Fällen) selbst Vertragspartner mit Ihrem Stromlieferanten sind, müssen Sie Ihren Vermieter grundsätzlich nicht über den Lieferantenwechsel in Kenntnis setzen. Einzige Ausnahme: Falls Ihr Vermieter der Vertragspartner ist und einen Vertrag mit einem Stromlieferanten für Ihren Haushalt abgeschlossen hat, müssen Sie sich zuvor mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen. Anders ausgedrückt: Zahlen Sie Ihren Abschlag für Strom selbst an Ihren Stromlieferanten, ist keine Information an den Vermieter notwendig. Ist der Strom in Ihrer Nebenkostenabrechnung für Ihre Wohnung enthalten, dann ist die Zustimmung Ihres Vermieters notwendig.
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Störungen und Probleme

Kann es mir passieren, dass ich plötzlich ohne Strom oder Gas dastehe?
Nein! Bei einem Anbieterwechseln sorgen wir für einen reibungslosen Übergang. Außerdem ist der örtliche Grundversorger immer verpflichtet, Sie mit Energie zu beliefern. Eine Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung in Folge eines Lieferantenwechsels ist somit ausgeschlossen.
Wer ist für Störungen verantwortlich?
Als Energieversorger sind wir ausschließlich für die Belieferung der Endkunden mit Energie zuständig. Der Verteilnetzbetreiber hingegen ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung, Wartung und Entstörung des Elektrizitätsnetzes.
An wen wende ich mich bei Problemen mit dem Stromzähler oder bei einem Stromausfall?
Für auftretende Störungen technischer Art ist laut Gesetz der Verteilnetzbetreiber zuständig. Wenden Sie sich z. B. bei einem Stromausfall direkt an diesen, damit die Störung umgehend behoben werden kann. Die Kontaktdaten teilt Ihnen auch gerne unsere Hotline mit.
XS Strom,  XS Gas  – Marken der Energy2day GmbH

Energy2day GmbH
Seeholzenstr. 12, 82166 Gräfelfing
Telefon: +49 89 70809988 10
E-Mail: info@xs-strom.de
E-Mail: info@xs-gas.de
montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
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